LexAlpina

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen LexAlpina (nachfolgend "LexAlpina", "wir" oder "uns") und Ihnen als Kunde (nachfolgend "Kunde" oder "Sie") für die Erbringung von Rechtsberatungs- und damit verbundenen Dienstleistungen.

Diese AGB gelten für alle zwischen LexAlpina und dem Kunden zustande kommenden Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen LexAlpina und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von LexAlpina annimmt oder LexAlpina einen Auftrag des Kunden annimmt. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Beginn der Leistungserbringung erfolgen.

LexAlpina behält sich das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, insbesondere wenn Interessenkonflikte bestehen oder zu befürchten sind oder wenn der Auftrag gegen berufsrechtliche oder gesetzliche Vorschriften verstoßen würde.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote von LexAlpina freibleibend und unverbindlich.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der von LexAlpina zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag und der entsprechenden Auftragsbestätigung. LexAlpina ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Mitarbeiter oder externe Dritte beizuziehen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet LexAlpina keinen bestimmten Erfolg, sondern nur die sorgfältige Erbringung der Dienstleistung nach den anerkannten Regeln des Berufsstandes.

LexAlpina erbringt rechtliche Beratung ausschließlich nach Schweizer Recht. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Beratung zu ausländischem Recht nicht Gegenstand des Auftrags.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, LexAlpina alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Der Kunde informiert LexAlpina unverzüglich über alle wesentlichen Änderungen, die für die Erbringung der Dienstleistung relevant sein könnten.

Der Kunde verpflichtet sich, die von LexAlpina erbrachten Leistungen nicht missbräuchlich zu verwenden oder für rechtswidrige Zwecke einzusetzen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so sind die daraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

Das Honorar für die Leistungen von LexAlpina richtet sich nach den jeweils aktuellen Honorarsätzen oder den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Auslagen und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

LexAlpina ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.

Rechnungen von LexAlpina sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist LexAlpina berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen.

Die Aufrechnung gegen Forderungen von LexAlpina ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6. Termine und Fristen

Von LexAlpina angegebene Termine und Fristen für die Erbringung der Dienstleistungen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

LexAlpina bemüht sich, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Sollten Verzögerungen absehbar sein, wird LexAlpina den Kunden hierüber informieren und einen neuen Termin vorschlagen.

Höhere Gewalt und andere außergewöhnliche Umstände befreien LexAlpina für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. LexAlpina wird den Kunden über solche Umstände unverzüglich informieren.

7. Vertraulichkeit

LexAlpina verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung beruht;
  • LexAlpina von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden;
  • aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8. Datenschutz

LexAlpina verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Kunde willigt in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist.

9. Haftung

LexAlpina haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen ist die Haftung von LexAlpina für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

LexAlpina haftet nicht für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Informationen des Kunden entstehen.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von LexAlpina ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LexAlpina.

10. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an den von LexAlpina im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Werken, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei LexAlpina, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist.

Eine Weitergabe der von LexAlpina erstellten Werke an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von LexAlpina zulässig.

11. Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • der Kunde mit der Zahlung eines erheblichen Teils des Honorars in Verzug gerät.

Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen von LexAlpina zu vergüten.

12. Referenz

LexAlpina ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und dabei den Namen und das Logo des Kunden zu verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.

Eine inhaltliche Beschreibung der für den Kunden erbrachten Leistungen erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von LexAlpina, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Stand: 15. Mai 2025